

Amtsleiter Lutz Lemke nannte im Sindelfinger Gemeinderat die nackten Fakten. Von 25 Euro bis maximal 1000 Euro reicht die Bandbreite des Bußgelds, wenn gegen die Schulpflicht verstoßen wurde. Der niedrigste Satz wird „beim reinen Schwänzen“ fällig, sagt Lutz Lemke. 250 Euro sind es beim Ferienverlängern. Die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren, ab da geht der Bescheid direkt ans Kind.
Aber auch die Eltern, die ihrer Erziehungspflicht nicht nachkommen, werden zur Kasse gebeten. Dann wird der Einzelfall ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0