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Böblingen: 38-jähriger Grafenauer kommt wegen räuberischen Diebstahls mit Bewährung davon

Fernsteuerung für 30 Euro geklaut

Wegen räuberischen Diebstahls musste sich ein 38-Jähriger vor dem Amtsgericht Böblingen verantworten. Dabei handelt es sich um einen Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Letztlich wurde der Grafenauer wegen Diebstahls und Nötigung zu der Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Von unserem Mitarbeiter 
Thomas Oberdorfer
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 327621444

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Hat der 38 Jahre alte Angeklagte gegen den Laden-Detektiv Gewalt angewendet, um seine Beute zu behalten? Oder hat er sich losgerissen, um zu flüchten, während die Beute bereits nicht mehr in seinem Besitz war? Das war die entscheidende Frage in der Verhandlung gegen einen Grafenauer, der sich wegen räuberischen Diebstahls vor dem Amtsgericht Böblingen verantworten musste. Die Mindeststrafe bei einem räuberischen Diebstahl ist ein Jahr Haft, bei einem einfachen Diebstahl beginnt das Strafmaß mit ...

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