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Gerichtsentscheidung

Gärtringen: Auf dem Fuß- und Radweg bleibt doch alles so, wie es ist

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim beurteilt die Rechtslage ganz anders als das Verwaltungsgericht Stuttgart und gibt der Beschwerde der Gemeinde statt. Antragsteller verzichtet auf weitere Rechtsmittel.
Von Konrad Buck
Weder die ehemalige Beschilderung noch die Hindernisse - wie hier im Juni 2023 - müssen reaktiviert werden.Bild: Buck

Weder die ehemalige Beschilderung noch die Hindernisse - wie hier im Juni 2023 - müssen reaktiviert werden.Bild: Buck

Bild: Buck

Gärtringen. Die Beschilderung beim Radweg zwischen dem Gärtringer S-Bahnhof und dem Edeka-Markt muss doch nicht geändert werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab einer Beschwerde statt, die die Gemeinde Gärtringen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingereicht hatte. Die achte Kammer des Verwaltungsgerichts hatte die Gemeinde Gärtringen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, auf dem Radweg entlang der Bahnlinie vorläufig den ehemaligen Beschilderungszustand ...

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