Gärtringen: Auf dem Fuß- und Radweg bleibt doch alles so, wie es ist
Gärtringen. Die Beschilderung beim Radweg zwischen dem Gärtringer S-Bahnhof und dem Edeka-Markt muss doch nicht geändert werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab einer Beschwerde statt, die die Gemeinde Gärtringen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart eingereicht hatte. Die achte Kammer des Verwaltungsgerichts hatte die Gemeinde Gärtringen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, auf dem Radweg entlang der Bahnlinie vorläufig den ehemaligen Beschilderungszustand ...
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