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Gärtringen: Landratsamt untersagt vorerst Schlachtungen

Das Landratsamt hat dem Betreiber des Schlachthofes Gärtringen den weiteren Schlachtbetrieb vorübergehend untersagt.
Bild: Nüßle

Bild: Nüßle

Die Verfügung werde erst wieder aufgehoben, wenn der Betreiber ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt in dem klar dargelegt ist, wie künftig tierschutzgerechtes Agieren sichergestellt wird, zum Beispiel ...