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Gärtringen

Höhere Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer in Gärtringen wird von 17 auf 22 Prozent erhöht. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. Das bedeutet: Der Steuersatz beträgt 22 von 100 der elektronisch gezählten Bruttokasse. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass der neue Satz im rechtlich zulässigen Rahmen liegt. Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit – etwa Billard, Tischfußball und Dart – werden weiterhin nicht besteuert. -buc-