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Gärtringen: Freistellung für Kita-Leitungen ans Gute-Kita-Gesetz angepasst

Hohe Qualität, geringere Kosten

Die Gärtringer Kita-Leiterinnen sind schon bisher teilweise für organisatorische Aufgaben freigestellt worden. Nun ist diese Regelung im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes gesetzeskonform angepasst worden. Die Gemeinde Gärtringen behält ihre teilweise höheren Standards bei und profitiert finanziell von der neuen Regelung
Von unserem Mitarbeiter 
Konrad Buck

.Das Gesetz will dazu beitragen, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung bundesweit zu verbessern. In Baden-Württemberg werden die bereitgestellten Mittel für drei Schwerpunkte verwendet: Leitungszeit als entscheidendes Qualitätsmerkmal, Qualifizierung von Tagespflegepersonen und mehr Fachkräfte. In Gärtringen verweist man darauf, dass man diese Themen bereits im „Innovationsprozess Kita 2020“ aufgegriffen und umgesetzt habe, vor allem bei den Leitungsfreistellungen: Damals ...

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