

Stuttgart - Der Kinderschutzbund spricht von „psychischer Gewalt“ gegen Kinder, die Politik von notwendigen „Zugriffsrechten“: Wenn ein Kind in häusliche Quarantäne muss, weil es zum Beispiel Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten hatte, gelten derzeit dieselben Anordnungen wie für Erwachsene. Diese geben unter anderem vor, dass das Kind von anderen Familienmitgliedern im Haushalt möglichst zu isolieren ist. Weigern sich die Eltern, droht im Extremfall die Unterbringung in einer „geeigneten geschlossenen ...
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