

Weil ein Bauunternehmer seinen Subunternehmern eine offene Rechnung in Höhe von 25 000 Euro aus einem Auftrag in Aidlingen nicht bezahlte, bedrohten ihn diese. Wenn er das Geld weiterhin schuldig bleibe, könne er sein Grab schaufeln. Die Subunternehmer, zwei Inhaber eines Stuckateurbetriebs in Schwaigern, sowie einer ihrer Mitarbeiter mussten sich nun wegen versuchter Nötigung und Freiheitsberaubung vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten. Alle drei wurden wegen Nötigung zu einer Bewährungsstrafe ...
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