

Von unserem Mitarbeiter Thomas Oberdorfer
Der 22-jährige Angeklagte aus Jettingen wurde vom Jugendschöffengericht zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Er muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und abklären lassen, ob bei ihm eine Pyromanie vorliege. Der 20 Jahre alte Angeklagte aus Burladingen kassierte eine Jugendstrafe von zwei Jahren, bei ihm wurde eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen.
Ob die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt ...
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