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Böblingen/Sindelfingen: Milderes Urteil vom Schöffengericht

Kein Feuer ohne Streichholz

Von unserem Mitarbeiter Thomas Oberdorfer

In der Nacht zum 31. August 2009 war Ludmilla R. (Name von der Redaktion geändert) mit zwei Bekannten in Sindelfinger Gaststätten unterwegs. Dabei wurde reichlich Alkohol getrunken. Ludmilla R. rauchte auch den ganzen Abend und verlangte stets nach Feuer, da sie weder ein Feuerzeug noch Streichhölzer hatte. Gegen 2.30 Uhr entschloss sich die reichlich angetrunkene Frau, einen Dönerstand in der Innenstadt anzuzünden. Damals arbeitete sie in dem Imbiss, zwei Tage vorher hatte sie einen heftigen Streit ...

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