

zu: Die neue Großklinik Duale Krankenhausfinanzierung heißt, dass für die Kosten von Hausarzt und Krankenhaus die Krankenkassen aufkommen und zuständig sind. Bauten, Geräte und Einrichtungsgegenstände die Bundesländer zahlen. Seit dem Krankenhausfinanzierungskonzept von 1972 sollen die Bundesländer die Investitionskosten übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel Neubauten von Kliniken oder Renovierungen aller Art. Da frage ich mich, warum untere Ebenen wie der Landkreis meinen, sie müssten die Aufgaben ...
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