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Keine Testpflicht am Eingang der Wilhelma

Zweifingerfaultier Marlies mit Jungtier in der Wilhelma in Stuttgart. Bild: Jessy Henssler

Zweifingerfaultier Marlies mit Jungtier in der Wilhelma in Stuttgart. Bild: Jessy Henssler

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Corona-Landesverordnung werden auch in der Wilhelma erste Lockerungsschritte vollzogen. Absofort muss beim Einlass kein negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden. Außerdem wird die Maskenpflicht im Außenbereich gelockert. Diese gilt nur noch in den gekennzeichneten Bereichen, also an Engstellen, in Innenräumen und bei besonders durch das Virus gefährdeten Tierarten.

Auch die Gastronomie kann in der Wilhelma wieder öffnen. Jedoch wird hier für die Nutzung des ...

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