

Kreis Böblingen. Martin Loydl, der Geschäftsführer des Klinikverbundes Südwest, hat den Aufsichtsrat und die Gesellschafter gebeten, seinen bis Januar 2026 laufenden Vertrag vorzeitig aufzulösen: „Nach 16 Jahren Tätigkeit beim Klinikverbund Südwest, davon sechs Jahre in der Position des Geschäftsführers, möchte ich mich nun neuen beruflichen Herausforderungen stellen. Bis zu meinem Ausscheiden werde ich mit voller Kraft an der Weiterentwicklung des Klinikverbunds arbeiten und die von mir angestoßenen Projekte vorantreiben beziehungsweise umsetzen“, so Loydl.
Aufsichtsratsvorsitzender Roland Bernhard, Landrat des Landkreises Böblingen und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Helmut Riegger, Landrat des Landkreises Calw, nehmen dazu gemeinsam Stellung:
„Wir respektieren die persönliche Entscheidung Martin Loydls und zeigen Verständnis für seinen Wunsch, sich beruflich weiterzuentwickeln. Er ist ein langjähriger, loyaler Mitarbeiter des Klinikverbundes, der seit dessen Gründung die Geschicke des KVSW in verantwortlichen Positionen mitbestimmt hat. In den sechs Jahren als Geschäftsführer hat er sich Verdienste erworben bei der operativen Leitung des Klinikverbundes sowie in der Umsetzung zahlreicher Projekte, welche die Kliniken auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten.“
Martin Loydl war in den letzten Jahren verantwortlich für die Ausgestaltung der verbundweiten Medizinkonzeption inklusive der Modernisierungs- und Neubauprojektplanungen. In der gemeinsamen Stellungnahme heißt es: „Wir wünschen Herrn Loydl viel Erfolg auf seinem weiteren Weg und danken herzlich für seine erbrachte Leistung zur Verbesserung der stationären Gesundheitsversorgung in den Landkreisen Böblingen und Calw. Die Modalitäten der Vertragsauflösung sowie die Nachfolgeregelung für die Geschäftsführung des KVSW werden wir nun in den zuständigen Gremien in einem konstruktiven Miteinander und ohne Zeitdruck erörtern. Der genaue Zeitpunkt des Ausscheidens wird in enger Absprache mit Martin Loydl bestimmt, sodass eine geordnete und fundierte Übergabe der Geschäfte erfolgt.“