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Änderung der Corona-Testverodnung

Kreis Böblingen: Corona-Bürgertests nicht mehr für alle kostenlos

Wer sich künftig vor einer Veranstaltung mittels Schnelltest auf Corona testen lassen will, muss drei Euro zahlen. Damit sollen die Testkapazitäten künftig gezielter eingesetzt werden.
Von Emma Wagner
In vielen Fällen fallen nun drei Euro pro Test an. Bild: Adobe Stock/redaktion93

In vielen Fällen fallen nun drei Euro pro Test an. Bild: Adobe Stock/redaktion93 428553897

Kreis Böblingen. Die Corona-Testverordnung des Bundes hat sich geändert. Neu ist, dass die Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos sind. In vielen Fällen fallen dann drei Euro je Test an. Begründung des Bundesgesundheitsministeriums dazu ist, dass die Testkapazitäten damit gezielter eingesetzt werden sollen. Insbesondere haben die sogenannten vulnerablen Gruppen Anspruch auf kostenlose Testungen.

Anspruch auf kostenlose Tests

Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben beispielsweise Menschen, die eine Behandlung im Krankenhaus vor sich haben oder Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen machen wollen. Auch Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten können sich kostenlos testen lassen, Menschen nach einer Infektion zur Beendigung der Quarantäne oder beispielsweise auch Kinder bis zum 5. Geburtstag. Die Nachweise sind je nach dem zu erbringen – im Fall einer überstandenen Infektion wird der entsprechende PCR-Test vorgelegt.

Die Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro pro Test muss bezahlen, wer sich zum Beispiel testen lassen möchte, weil die eigene Corona-Warn App rot war, oder auch wer sich im Vorfeld einer Veranstaltung testen lassen möchte. Und auch hier muss ein Nachweis erbracht werden. Es ist – in letzterem Fall – eine Eintrittskarte zur Veranstaltung vorzulegen, oder natürlich die Corona-Warn-App zu zeigen.

Keine neuen

Teststellen

möglich

Eine weitere Neuerung der Testverordnung betrifft Menschen, die selbst eine Teststelle betreiben wollen. Durch die Änderung der Verordnung sind ab dem 1. Juli keine neuen Beauftragungen durch das Gesundheitsamt mehr möglich. Es wird deshalb gebeten, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Der Landkreis Böblingen hat die Änderungen auf seiner Homepage www.lrabb.de ausführlich dargestellt. Die Infos finden sich auf der Corona-Infoseite sowohl unter dem Button „Testen – Wann und Wie“ sowie auch auf der Seite der Teststellen.