

Mit der Unterschreitung der Marke 50 ist verbunden, dass **Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten **möglich sind (Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt), der **Einzelhandel kann ohne Testpflicht **und mit geänderten Regelungen hinsichtlich der Fläche öffnen und **Büchereien, Museen **und ähnliche Einrichtungen können wieder ohne Auflagen öffnen.
Aber auch für den Schulbetrieb, der in einer Woche wieder startet, haben die guten Werte Auswirkungen: Für alle Schularten gilt das Abstandsgebot nicht mehr und es kann zum **Regelbetrieb **zurückgekehrt werden (für die Grundschulen galt das bereits ab Inzidenz unter 100, für Realschulen, Gymnasien und andere Schularten etzt ab Inzidenz unter 50). Zudem sind Sportausübung im Freien und Tagesausflüge im Klassenverbund wieder gestattet. (Die Regelungen gelten ab 1. Juni, Schulbeginn ist der 7. Juni)
„Diese neuerlichen Lockerungen sind überaus erfreulich“, äußert sich Landrat Roland Bernhard. „Ich freue mich insbesondere für die jungen Menschen, für die die aktuellen Wochen und Monate ebenfalls eine sehr schwere Zeit darstellen.“ Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb und einem Schulalltag ohne Abstandsgebot kämen lang ersehnte Lockerungen im Alltag der Jugendlichen endlich wieder, so der Landrat. „Natürlich gilt es weiterhin, sich an die Masken- und die Testpflicht zu halten. Insbesondere diese regelmäßigen Testungen sind ein wichtiges Instrument, um den Weg der sinkenden Zahlen konsequent weiter zu beschreiten.“Auch außerhalb des Schulbetriebs sei nun wieder mehr möglich, freut sich Roland Bernhard. „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir im Landkreis Böblingen unsere Fallzahlen zuletzt so schnell nach unten bringen konnten.“ Er freue sich für alle, die jetzt wieder mehr Kontakt pflegen, Sport treiben oder die Gastronomie besuchen können – und natürlich, neben den Nutzern auch für vielen Gastronomen, Einzelhändler und sonstige Dienstleister, die nun ihre Türen wieder öffnen können.
Am 1. Juni tritt der Landkreis Böblingen zudem auch in Stufe 2 des Stufenkonzepts des Landes ein (14 Tage nach Öffnungsschritt 1). Dann sind **mit Test- und Hygienekonzept weitere Öffnungen **möglich: Beispielsweise kann die Gastronomie dann von 6 bis 22 Uhr öffnen, außerdem können Kulturveranstaltungen innen bis 100, außen bis 250 Personen stattfinden. Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste können öffnen (1 Person pro 20 m²), ansonsten Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen, Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²).
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) ist innen und außen erlaubt, Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports können mit bis zu 250 Zuschauern innen und außen stattfinden. Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung ist Gemeindegesang zulässig.
„Bleiben wir bei aller Freude vorsichtig und genießen wir die neuen Lockerungen im Rahmen dessen, was erlaubt ist“, so Landrat Bernhard. Mit Blick auf den Schulbeginn am 7. Juni werde man in der einen Tag später (8. Juni) stattfindenden Sitzung der AG Corona auch darüber diskutieren, ob die Testpflicht für die Kita-Einrichtungen an das Prozedere an den Schulen angeglichen werde, so die Ankündigung des Landrats. „Angesichts der guten Entwicklung werden wir dann auch über eine Anpassung dieser Allgemeinverfügung sprechen.“
Auf der Corona-Informationsseite des Landkreises Böblingen, www.lrabb.de, Informationen zum Corona-Virus, finden sich die entsprechenden Allgemeinverfügungen, die jeweils geltenden Maßnahmen und viele andere Informationen.