

Kreis Böblingen. Werthaltige Pakete, die nicht angekommen sind oder widerrechtlich geöffnet und geplündert wurden: Mit solch einer unangenehmen Begebenheit sahen sich wohl die meisten Verbraucher schon einmal konfrontiert. Im vorliegenden Fall, den das Amtsgericht Böblingen verhandelte, ging es um nicht zugestellte Waren im Wert von über 32.000 Euro.
Allein der Wert von acht Armbanduhren summierte sich auf über 27.000 Euro – diese Uhren soll der Angeklagte aus den Paketen ebenso entnommen haben ...
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