

Sindelfingen. Es war eine überraschende Nachricht, die am Dienstagnachmittag die Verantwortlichen der Kirchen im Land erreichte. Die am 27. Januar durch die Landesregierung veröffentlichte Änderung, dass ab dem 14. Februar für die Teilnahme an Gottesdiensten ein 3G-Nachweis erforderlich werde, wurde ausgesetzt.
Bis auf Weiteres können Gottesdienste nun ohne Zugangsbeschränkungen gestaltet werden. Erst mit der nächsten Änderung der Corona-Verordnung wird die Regel noch einmal betrachtet.
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