

Mit den Ortsteilen Neuhengstett und Ottenbronn gilt die unechte Teilortswahl. So soll es zwar eigentlich 15 Gemeinderäte geben, acht aus Althengstett, vier aus Neuhengstett und drei aus Ottenbronn aber durch Überhangmandate gibt es wie schon im Gemeinderat zuvor 17 Räte. Zudem werden in den Althengstetter Teilorten noch Ortschaftsräte mit jeweils acht Sitzen gewählt. Die unechte Teilortswahl wurde 1972 bei der Gemeindereform eingeführt, um einzugliedernden Gemeinden den Verlust ihrer Selbstständigkeit ...
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