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Wohnungsmarkt

Mietspiegel-Pflicht ab 50 .000 Einwohner

Die Große Koalition hat sich auf eine Reform geeinigt. Der Interessenvereinigung „Haus und Grund“ geht das Gesetz jedoch nicht weit genug.
Von Norbert Wallet
Mietspiegel sollen helfen die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln – die Bezugsgröße soll helfen, zu hohe Mietsprünge zu verhindern.
 Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Mietspiegel sollen helfen die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln – die Bezugsgröße soll helfen, zu hohe Mietsprünge zu verhindern. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Berlin - Die Koalition hat sich kurz vor Ende der Wahlperiode auf eine Reform des Mietspiegel-Rechts geeinigt. Gemeinden mit über 50 .000 Einwohnern sind künftig verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Bislang gab es solche bindenden Vorgaben nicht. Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sind sowohl Vermieter wie Mieter verpflichtet, der zuständigen Behörde Auskunft zu erteilen. Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auf Erhebungsmerkmale wie Beginn des Mietverhältnisses, Zeitpunkt der ...

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