

Die Prozessunfähigkeit war durch ein Gutachten von Prof. Dr. Hermann Ebel festgestellt worden. Das Gericht verweist darauf, dass die Abweisung der Klage hätte vermieden werden können, wenn für Miller ein Prozesspfleger bestellt worden wäre. Das hätte auf Antrag des Klägers – OB Dr. Bernd Vöhringer - erfolgen können. Ein solcher Antrag sei aber nicht gestellt worden.
Das Urteil müsste zur Konsequenz haben, dass Miller nicht weiter selbst als Klägerin auftreten kann, erklärte ein Sprecher des Stuttgarter ...
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