

„Nachbarn in Not“ hilft, wenn alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das ist in der Satzung so festgelegt. Die Sozialämter oder das Job-Center müssen die Situation prüfen, bevor ein noch so kleiner Betrag weitergegeben werden darf. Denn nur sie können die Verhältnisse der Menschen in Not angemessen beurteilen. Grundsätzlich gibt der Verein kein Geld, um die sozialen Dienste zu entlasten. Nur wenn die Maschen des sozialen Netzes zu groß sind, wenn die Paragrafen des Gesetzes den Spezialfall ...
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