

Die beiden haben sich im Internet über ein Portal kennengelernt, das nur Volljährige nutzen dürfen. Beide hatten zuvor keinen Kontakt, der Angeklagte stammt aus Wiesbaden, die heute 15-Jährige aus Sindelfingen. Nachdem sie sich mehrfach schriftlich ausgetauscht hatten, schlug der 25-Jährige die Nutzung eines anderen Anbieters vor, bei dem Bilder oder Videos übertragen werden können.
Der Angeklagte machte dem Mädchen Komplimente. „Du siehst echt geil aus“, schrieb der Handwerker, das Mädchen bedankte ...
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