

Jürgen Schwab, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Stuttgart und Landrat Roland Bernhard haben gestern in Böblingen eine Grundlagenvereinbarung zum Betrieb des Jobcenters Landkreis Böblingen unterzeichnet. Dieses wurde bisher als Arbeitsgemeinschaft von Agentur und Landkreis geführt, was nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig ist. Mit der Vereinbarung wird das Jobcenter zu einer (zulässigen) gemeinsamen Einrichtung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf ...
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