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"Nicht auf Kosten anderer Lebensräume"

Zu: "Ministerin setzt sich dafür ein", (vom 18. Mai) Im Bundesnaturschutzgesetz ist doch klar geregelt, was über Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden kann. Das Pflegen der Streuobstwiesen gehört nicht dazu, auch wenn die Kreis-CDU samt Landrat das gerne hätte, und jetzt auch noch Ministerin Gönner bemüht. Ausgleichsmaßnahmen sind zur Wiederherstellung zerstörter Lebensräume gedacht. Das Pflegen der Streuobstwiesen ist unbestritten wichtig, aber doch nicht auf Kosten anderer Lebensräume, ...

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