

Der Landkreis fördert eine Notfall-Hebammen-Sprechstunde. Auch die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses im Kreistag votierten einstimmig für die Freiwilligkeitsleistung. Die Notfall-Hebammen-Sprechstunde wird einmal in der Woche angeboten, in drei Stunden können sechs Termine vergeben werden. Werden diese angenommen, rechnen die Hebammen die Leistungen über die Krankenkasse der Frauen ab. Nur wenn Termine vakant bleiben, ist der Landkreis gefordert. Die Hebammen bekommen dann eine Aufwandsentschädigung ...
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