

Dass die Gemeinde die Verstöße gegen das oberirdische Durchfahrtsverbot stärker verfolgen will, hängt mit einem unterirdischen Problem zusammen: Die zum Gebäudekomplex Hauptstraße 30-34, Kirchgasse 1/5-9 gehörende Tiefgarage ragt zum Teil unterirdisch in den Marktplatz hinein.
Aus einer von der Wohnungseigentümergemeinschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung geht hervor, dass der Aufbau über der Tiefgarage nur etwa 20 Zentimeter hoch ist. Weil die Eigentümergemeinschaft nun viel Geld (474 000 Euro) ...
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