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Kreis Böblingen: Neue Regeln für Gastronomie, Hotellerie und die Kultur

Öffnen und lockern: Das sind die Bedingungen

Sollte der Inzidenzwert von 100 am Samstag erneut unterschritten sein, dann gelten laut Landratsamt ab Montag die neuen Öffnungsregelungen, die das Land kürzlich festgelegt hat. Die Neuerung, betrifft dann neben der Kultur und Hotellerie auch die Gastronomie. Sie darf dann – sowohl Innen- als auch Außengastronomie – zwischen 6 und 21 Uhr öffnen.
Von unserer Redakteurin Rebekka Groß
Bild: New Africa / Adobe Stock

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Am Donnerstag ist die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes notverkündet worden und seit Freitag in Kraft. Diese bringt zusätzlich zu den bereits angekündigten Lockerungen durch das Wegfallen der Bundesnotbremse (die SZ/BZ berichtete) weitere Öffnungsperspektiven etwa für die Gastronomie, die Kultur und die Hotellerie.

Die Auflagen

Die Gastronomie, wozu laut Verordnung auch Betriebskantinen oder Mensen und Cafeterien an Hochschulen zählen, darf dann von 6 bis 21 Uhr öffnen und sowohl innen ...

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