

Am Donnerstag ist die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes notverkündet worden und seit Freitag in Kraft. Diese bringt zusätzlich zu den bereits angekündigten Lockerungen durch das Wegfallen der Bundesnotbremse (die SZ/BZ berichtete) weitere Öffnungsperspektiven etwa für die Gastronomie, die Kultur und die Hotellerie.
Die Auflagen
Die Gastronomie, wozu laut Verordnung auch Betriebskantinen oder Mensen und Cafeterien an Hochschulen zählen, darf dann von 6 bis 21 Uhr öffnen und sowohl innen ...
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