

Sindelfingen. In den Freibädern in Baden-Württemberg gilt ab Juni ein Rauchverbot. Viele Bäder setzen das Nichtraucherschutzgesetz aber auch schon direkt seit dem Saisonstart am 1. Mai um. Die Sindelfinger Verwaltung schreibt dazu, dass „auf dem gesamten Freibadgelände aufgrund des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg grundsätzlich ein Rauchverbot besteht“, jedoch „im Einklang mit diesem Gesetz rauchenden Gästen gegenüber dem Kiosk Nord ein eigens ausgewiesener Raucherbereich zur Verfügung steht“. Am Kiosk Richtung Hallenbad gibt es also einen Raucherbereich. Wir haben ein Pro/Contra zum Rauchverbot im Freibad.
In den vergangenen Jahren hat man immer wieder gesehen, wie selbstverständlich an Liegewiesen, Beckenrändern oder in Warteschlangen geraucht wurde. Für Raucher mag das normal erscheinen, für Nichtraucher, insbesondere Kinder, ältere Menschen oder Asthmatiker ist das jedoch oft sehr störend.
Gerade in Freibädern liegen Menschen dicht nebeneinander, Kinder spielen auf der Wiese oder laufen barfuß herum. Zigarettenkippen gehören dort einfach nicht hin. Sie verschmutzen nicht nur das Gelände, sondern stellen auch ein Umweltproblem dar. Viele Kippen landen im Wasser oder auf Grünflächen und brauchen Jahre, um sich zu zersetzen.
Deshalb ist es gut, dass Baden-Württemberg mit dem reformierten Nichtraucherschutzgesetz klare Regeln schafft. Sinnvoll finde ich, dass das Gesetz nicht nur klassische Zigaretten betrifft, sondern auch E-Zigaretten, Vapes und ähnliche Produkte einschließt. Oft wird so getan, als seien diese harmlos oder niemand fühle sich davon gestört. In der Realität empfinden aber viele Besucher auch die süßlichen Dämpfe als unangenehm, besonders in Bereichen, in denen Kinder unterwegs sind.
Positiv ist, dass die Stadt Sindelfingen trotz des grundsätzlichen Rauchverbots einen pragmatischen Weg gewählt hat. Mit dem ausgewiesenen Raucherbereich am Nord-Kiosk gibt es eine Lösung, die Rücksicht auf beide Seiten nimmt. Raucher werden nicht komplett ausgeschlossen, gleichzeitig bleibt der überwiegende Teil des Freibads rauchfrei. Genau solche Lösungen zeigen, dass Nichtraucherschutz und gegenseitige Rücksichtnahme miteinander vereinbar sind.
daniel.krauter@szbz.de
Ein Rauchverbot im Freibad wird mit Gesundheitsschutz und Ordnung begründet. Das klingt zunächst plausibel. Trotzdem wirkt ein flächendeckendes Verbot im gesamten Gelände (mit einer Ausnahme) zu pauschal. Und es stellt sich die Frage, ob wirklich jede Situation per Gesetz geregelt werden muss.
Zunächst einmal ist Rauchen – bei aller berechtigten Kritik an den gesundheitlichen Folgen – für Erwachsene weiterhin legal. Wenn ein legales Verhalten immer weiter aus dem öffentlichen Raum verdrängt wird, entsteht nicht nur schnell der Eindruck von Bevormundung, es führt auch zu Stigmatisierung.
Ein weiterer Punkt ist die Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu anderen Risiken im selben Umfeld. In Freibädern und bei Großveranstaltungen spielen beispielsweise Alkohol und dessen Folgeerscheinungen eine deutlich sichtbare Rolle in Bezug auf Konflikte, Lärm oder Sicherheit. An diesen Bereich traut sich allerdings kaum jemand mit vergleichbar strengen Verboten ran.
Ich selbst bin übrigens Raucherin. Wenn jemand in der Außengastronomie, in einem Park oder im Freibad auf mich zukommt und mich bittet, ein Stück weiter wegzugehen, weil ihn der Rauch stört, bin ich die Letzte, die nein sagt. Und ich glaube, so geht es vielen Rauchern. Rücksicht funktioniert im Alltag oft auch ohne Regeln.
Wieso muss also alles sofort in Vorschriften und Gesetze gegossen werden? Wann haben wir denn verlernt, miteinander zu reden? Es geht am Ende nicht darum, Nichtraucher zu belasten oder Rauchen zu verharmlosen. Es geht vielmehr darum, ob wirklich jede Konfliktsituation dieser Tage über ein Verbot gelöst werden muss.
fenja.fecht@szbz.de




