

Ein ehemaliger Berufssoldat aus Grafenau hatte in seiner Wohnung jahrelang ein Sturmgewehr aufbewahrt. Im August 2004 zeigte dies die Halbschwester des 69-Jährigen bei der Polizei an. Wegen unerlaubten Besitzes wurde der Pensionär zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt. Die Anzeige der Halbschwester erfolgte nicht, weil sie sich sorgte, der Angeklagte könnte mit dem Gewehr Unheil anrichten. Vielmehr liegen der Anzeige Erbstreitigkeiten zu Grunde. "Die Anzeige wegen ...
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