Menü
Coronamaßnahmen

Schwere Eingriffe in Grundrechte möglich

Das Bundesverfassungsgericht billigt Ausgangssperren und Schulschließungen des Frühjahrs. Doch was bedeutet dies jetzt?
Von Christian Gottschalk
Bei einer Ausgangssperre darf niemand  raus – das ist rechtens, sagt Karlsruhe.
 Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Bei einer Ausgangssperre darf niemand raus – das ist rechtens, sagt Karlsruhe. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Stuttgart - Die Bundesnotbremse ist bereits wieder Geschichte, der Streit um mögliche Maßnahmen gegen die Virusverbreitung ist so aktuell wie nie. Die beiden Beschlüsse zu Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen, die das Bundesverfassungsgericht am Dienstag veröffentlicht hat, sind daher zukunftsweisend. Dabei zählt nicht nur das Ergebnis, es kommt vielmehr auf die Begründung an, um mit Blick nach vorne neue Maßnahmen zu planen.

Kontaktbeschränkungen

Im April des Jahres waren die Kontaktbeschränkungen ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0