Sechs Monate ohne Bewährung
Zum wiederholten Mal musste sich ein 58 Jahre alter Böblinger wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten. In den vergangenen Jahren wurde er zu Bewährungsstrafen verurteilt. Diesmal verhängte der Vorsitzende Richter Horst Vieweg eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte ist in den vergangenen Jahren dreimal wegen zahlreicher exhibitionistischer Handlungen vor Gericht gestanden. Erstmals wurde er im Dezember 2000 verurteilt, dann im ...
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