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Sindelfingen: Abmahnung wegen Verstoß gegen Kopftuch-Verbot war rechtens

Von Peter Maier

Erzieherinnen in städtischen Kindergärten können abgemahnt werden, wenn sie im Dienst aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, obwohl das nicht erlaubt ist. Das hat das Landesarbeitsgericht in Stuttgart entschieden, am Dienstag wurde das Urteil veröffentlicht. Im aktuellen Fall hatte sich eine Türkin mit deutschem Pass, die bei der Stadt Sindelfingen als Erzieherin arbeitet, geweigert, ihr Kopftuch im Dienst abzulegen. Die Stadt hatte sie deswegen abgemahnt. Mit ihrer Klage dagegen war die Erzieherin ...

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