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Aus dem Amtsgericht

Sindelfinger Ordnungsamtsmitarbeiter nach Gewalt vor Moschee schuldig gesprochen

Zwei Mitarbeiter des Sindelfinger Ordnungsamtes wurden in einem außergewöhnlichen Fall wegen Körperverletzung im Amt vom Böblinger Amtsgericht verurteilt, einmal sogar ohne Bewährung. Auslöser war ein Hupen.

Von Konrad Buck
Justitia hat die Augen verbunden, sie wägt das Recht ab ohne Ansehen der Person. Bild: sebra / Adobe Stock

Justitia hat die Augen verbunden, sie wägt das Recht ab ohne Ansehen der Person. Bild: sebra / Adobe Stock

Bild: sebra / Adobe Stock

Sindelfingen/Böblingen. Manchmal – und wohl immer öfter – eskalieren im Straßenverkehr banale Kleinigkeiten. So auch in diesem Fall, der aber auch in anderer Hinsicht außergewöhnlich war: Angeklagt vor dem Böblinger Amtsgericht waren zwei Mitarbeiter des Sindelfinger Ordnungsamtes (wobei einer der beiden mittlerweile die Bußgeldstelle einer anderen Stadtverwaltung leitet). Das Duo musste sich wegen Körperverletzung im Amt und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Kurios: Die Rollen wandelten ...

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