

Einer Mehrheit von zwölf Stimmen standen drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen entgegen. Dadurch werden die neuen Kosten auch rechtskräftig. In der Bestattungsgebührensatzung gab es bisher die „Erstattung von Gebühren für Grabnutzungsrechte“. Darin hieß es, bei Rückgabe von Wahlgräbern, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist, werden die entrichteten Gebühren auf Antrag teilweise erstattet. „Nicht mehr zeitgemäß. Steht aber seit Jahrzehnten in der Satzung“, erklärte Kämmerer Joachim Brenner. Das ...
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