

In seiner letzten Sitzung stimmte der Ausschuss für Finanzen und Soziales einer Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen zu. Diese wurde zuletzt zum 01. Januar 2010 neu festgesetzt. Aufgrund der Finanzlage kalkulierte die Verwaltung die Gebühren neu, sodass ein Kostendeckungsgrad von 85 Prozent entsteht. Auch die Gebührensätze für die Benutzung der Aufbahrungsräume und die Erstellung der Grabeinfassungen wurden neu kalkuliert und eine Gebührenerhöhung auf 70 Prozent ...
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