

Stuttgart - Wenn der Landtag an diesem Mittwoch das Hochschulrechtsänderungsgesetz verabschiedet, wird er das gegen den entschiedenen Widerstand der Universitäten tun. Denn bis zuletzt haben sich die biologischen, aber auch die medizinischen Fakultäten gegen den neuen Paragrafen 30a gewehrt, der ihrer Ansicht nach die Ausbildung von Nachwuchs behindert.
Die neue Regelung sieht vor, dass in der Lehre auf die Verwendung von hierfür getöteten Tieren verzichtet werden soll, sofern wissenschaftlich gleichwertige ...
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