Verwaltungsgericht: „Unlautere Zwecke“
Es hatte sich bei der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet: Auch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart haben die Rohrauer Eheleute Mathias und Bettina Gengenbach kein Erfolg. Aktueller Sachstand bleibt weiterhin: Das Mehrfamilienhaus in der Rohrauer Seestraße muss zurückgebaut werden.
Weder der Petitionsausschuss des Landtags noch das Stuttgarter Verwaltungsgericht folgten den Argumenten der Eheleute Gengenbach. Das Gericht wies deshalb die Klage zurück, mit der Mathias und Bettina Gengenbach ...
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