Weil der Stadt gewinnt den Streit um die Streuobstwiesen
Weil der Stadt. Grünes Licht vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für das Baugebiet „Häugern Nord“. Die Eilanträge gegen die Umwandlung des Streuobstbestandes von BUND und Nabu sind auch in zweiter Instanz erfolglos. Die Stadt Weil der Stadt kann nun das Baugebiet an der Landesstraße 1182 (Merklingen-Weil der Stadt) weiter erschließen.
Mit zwei Beschlüssen vom 4. Februar hat der fünfte Senat des VGH die Beschwerden zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass der Streuobstbestand zwar ...
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