

Bis ins Jahr 2008 reicht dieser ungewöhnliche Baurechtsstreit zurück. Alle damit betrauten Instanzen – angefangen von den örtlichen Gremien über Landratsamt und Regierungspräsidium bis hin zum Verwaltungsgericht Stuttgart – hatten das Ansinnen von Mathias und Bettina Gengenbach bisher eindeutig abgelehnt. Das Landratsamt hatte sogar eine rechtskräftige Rückbauverfügung erwirkt: Demnach sollten die Trauf- und Firsthöhe des Mehrfamilienhauses um jeweils 53 Zentimeter verringert und die zu groß geratenen ...
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