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Rohrau: Verwaltungsgerichtshof vor Ort / Der Dachstuhl bleibt

Wende im langen Baurechtsstreit

Wende im Rohrauer Baurechtsstreit: Das Haus des Ehepaars Gengenbach in der Seestraße darf so hoch bleiben, wie es ist. Die Eigentümer müssen aber die beiden Gauben ganz oder teilweise zurückbauen und sich mit 11 000 Euro an den Kosten beteiligen, die das Landratsamt hatte. Diesen Vergleich schlossen die Parteien, als der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Rohrau tagte.
Von unserem Mitarbeiter Konrad Buck

Bis ins Jahr 2008 reicht dieser ungewöhnliche Baurechtsstreit zurück. Alle damit betrauten Instanzen – angefangen von den örtlichen Gremien über Landratsamt und Regierungspräsidium bis hin zum Verwaltungsgericht Stuttgart – hatten das Ansinnen von Mathias und Bettina Gengenbach bisher eindeutig abgelehnt. Das Landratsamt hatte sogar eine rechtskräftige Rückbauverfügung erwirkt: Demnach sollten die Trauf- und Firsthöhe des Mehrfamilienhauses um jeweils 53 Zentimeter verringert und die zu groß geratenen ...

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