![Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/624/33624/33624_Blaulicht2.jpg?_=1722061920&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778)
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Die Gemeinde Magstadt hat sich von der Landesbank-Tochter Immobilien Kommunalentwicklung GmbH für 12 000 Euro eine Vergnügungsstättenkonzeption ausarbeiten lassen. Ganz verbieten oder die Neuansiedlung verhindern kann die Gemeinde solche Stätten nicht. Im Ortskern will sie diese jedoch nicht zulassen. Zu den Vergnügungsstätten gehören Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros, Kasinos, Diskotheken und andere Nachtlokale (auch solche mit Film-/Videokabinen), außerdem je nach Definition auch Billardcafés, ...
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