

Die meisten Gemeinden berechnen das Abwasser nach der Menge des Frischwassers. Auch Weil der Stadt. Spätestens bis Ende des Jahres soll das Abwasser entsprechend dem VGH-Urteil aufgeteilt werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat entschieden, dass Abwassergebühren nur aufgesplittet nach Schmutz- und Oberflächenwasser berechnet werden dürfen (die SZ/BZ berichtete). Dazu notwendig ist die Erfassung der Grundstücksparzellen. Wer viel Fläche auf seinem Grundstück versiegelt hat ...
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