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So ist es richtig

Widerspruch innerhalb eines Monats

Im Bericht „OB-Wahl: Einsprüche abgewiesen“ in der Ausgabe vom 19. Juli ist uns ein Fehler unterlaufen. Gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums kann nicht innerhalb einer Woche, sondern innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wir bitten, diese Verwechslung zu entschuldigen. – jha –