

Mannheim - Kontaktpersonen einer Kontaktperson müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Mittwoch bekannt gegeben. Strenger sind die Regeln für Geimpfte, die Kontakt zu einem Corona-Erkrankten hatten. Für sie, so das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße, bleibt die Quarantänepflicht auch weiterhin bestehen.
Die Richter des VGH sehen in der Coronaverordnung des Landes keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Dort war bisher ...
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