Menü
Verwaltungsgerichtshof

Wirre Quarantäneregeln

Kontaktpersonen von Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr absondern. Geimpfte allerdings schon, ehemals Erkrankte wieder nicht. Die Quarantänebestimmungen sind im Detail unübersichtlich.
Von Christian Gottschalk
Geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen ebenfalls in Quarantäne. Foto: Marijan Murat

Geimpfte Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen ebenfalls in Quarantäne. Foto: Marijan Murat

Mannheim - Kontaktpersonen einer Kontaktperson müssen nicht mehr automatisch in Quarantäne. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Mittwoch bekannt gegeben. Strenger sind die Regeln für Geimpfte, die Kontakt zu einem Corona-Erkrankten hatten. Für sie, so das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße, bleibt die Quarantänepflicht auch weiterhin bestehen.

Die Richter des VGH sehen in der Coronaverordnung des Landes keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Dort war bisher ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0