

Wobei nicht der Landkreis den um einen Euro erhöhten Stundensatz bezahlen muss. Das ist Aufgabe der Städte und Gemeinden im Kreis. In finanzieller Hinsicht macht sich die neue Empfehlung nur marginal für den Landkreis bemerkbar: Er trägt die Kindertagesbetreuungskosten für Familien, die Sozialhilfeleistungen empfangen. Die Kreisverwaltung rechnet mit einem Mehraufwand von rund 90 000 Euro. „Dadurch, dass das Land die Betriebskosten für die Betreuung der über dreijährigen Kinder mit 50 Cent pro Stunde ...
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