

Gärtringen. Eine kuriose Szenerie ergab sich im Saal 9 des Stuttgarter Arbeitsgerichts: Zum Gütetermin fanden sich nur Richterin Ursula Masuhr und Dr. André Friedl ein, der Anwalt der beklagten „Stadtverwaltung Gärtringen“, wie auf dem Aushang geschrieben stand.
Die beiden Kläger – zwei ehemalige Bedienstete im Gärtringer Freibad – blieben der Verhandlung fern, einen Anwalt hatten sie nicht hinzugezogen. Bereits der erste Termin vor drei Wochen war kurzfristig verschoben worden, nun baten die beiden ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0