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Die Richterin verhängt ein Versäumnis-Urteil

Gärtringen: Schwimmmeister-Klagen ohne die Kläger

Die beiden entlassenen Freibad-Bediensteten blieben dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart kurzfristig fern.
Von Konrad Buck
In dieser Saison war das Freibad Gärtringen nur von Mittwoch bis Sonntag geöffnet. Bild: Schmidt

In dieser Saison war das Freibad Gärtringen nur von Mittwoch bis Sonntag geöffnet. Bild: Schmidt

Gärtringen. Eine kuriose Szenerie ergab sich im Saal 9 des Stuttgarter Arbeitsgerichts: Zum Gütetermin fanden sich nur Richterin Ursula Masuhr und Dr. André Friedl ein, der Anwalt der beklagten „Stadtverwaltung Gärtringen“, wie auf dem Aushang geschrieben stand.

Die beiden Kläger – zwei ehemalige Bedienstete im Gärtringer Freibad – blieben der Verhandlung fern, einen Anwalt hatten sie nicht hinzugezogen. Bereits der erste Termin vor drei Wochen war kurzfristig verschoben worden, nun baten die beiden ...

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