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Kreis Böblingen/Calw: Klinikverbund setzt verschärfte Regelungen in allen Krankenhäusern um

Klinik-Besuch nur mit Coronatest

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen Besucher und externe Personen neben einer FFP2-Maske nun zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Darauf weist der Klinikverbund Südwest im Kreis Böblingen und Calw hin.
Von unserem Mitarbeiter 
Georg Schramm
Bild: Klinikverbund Südwest

Bild: Klinikverbund Südwest

Gemäß der seit Montag, 11. Januar, gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurden die Besuchs- und Zutrittsrechte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nochmals erheblich verschärft.

So müssen alle Besucher und externen Personen für den Zutritt in Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen einen negativen Antigentest (Schnelltest) vorweisen. Zusätzlich ist das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske beziehungsweise einer Maske mit vergleichbarem Standard (beispielsweise N95, KN95) verpflichtend. Begleitpersonen von (potenziellen) Patienten fallen dabei nicht unter die Vorgaben, für diesen Personenkreis ist das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske ausreichend.

Sechs Standorte

Der Klinikverbund Südwest setzt diese verschärften Regelungen an allen sechs Standorten um und muss seine Besucher auf die Testmöglichkeiten zum Beispiel in den Schnelltestzentren und Apotheken der Region verweisen.

Die Landesapothekerkammer stellt unter www.lak-bw.de ein Portal zur Verfügung, über das mit einer Postleitzahl–Suche Apotheken mit entsprechendem Angebot gefunden werden können. Das Testergebnis darf zum Zeitpunkt des Besuches im Krankenhaus bei Antigentests (Schnelltests) nicht älter als 48 Stunden, bei PCR-Tests nicht älter als drei Tage beziehungsweise 72 Stunden sein.

An den Kliniken in Calw und Nagold herrscht überdies weiterhin ein Besuchsverbot aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis Calw. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Krankenbesuche dort überhaupt zulässig. Auch für diese Ausnahmefälle gilt die Voraussetzung des negativen Testergebnisses und der FFP2-Maske.

In den vier Kliniken im Landkreis Böblingen – Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg und Böblingen – gilt aktuell noch die Besuchsregelung von einem Besucher pro Patient pro Tag für maximal eine Stunde.