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Keine weiteren Fälle von Geflügelpest

Kreis Böblingen: Stallpflicht für Geflügel endet am 31. März

Da es seit den vier bestätigten Fällen von Geflügelpest im Februar keinen weiteren Fall mehr gab, wird die Aufstallungspflicht aufgehoben.
Von Emma Wagner
Die Hühner dürfen wieder ins Freie. Bild: Jung

Die Hühner dürfen wieder ins Freie. Bild: Jung

Kreis Böblingen. Der Landkreis Böblingen hatte im Februar eine Stallpflicht erlassen, da es insgesamt vier bestätigte Fälle von Geflügelpest gegeben hatte. Zwei Graugänse waren im Stadtgebiet Leonberg verendet, ebenso ein Turmfalke in Hildrizhausen sowie eine Wildente in Waldenbuch. Seither hat es keine weiteren Fälle von Geflügelpest gegeben, sodass die Aufstallungspflicht am 31. März endet.

Die Gefahr ist damit aber nicht vollständig gebannt, mit einem Auftreten der Erreger muss weiterhin gerechnet werden. Der Landkreis Böblingen appelliert an alle Geflügelhalter penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern.

Hinweise dazu gibt es auf der Homepage des Veterinäramtes. Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren, sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet ihre Geflügelhaltung anzumelden. Formulare gibt es ebenfalls auf der Homepage des Veterinäramtes oder können angefordert werden unter** 07031/663-1468** oder veterinaer-lebensmittel@lrabb.de

Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine, in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung für eine Vielzahl an Vogelarten. Wo sie auftritt, muss sie von Amts wegen mit rigiden Mitteln bekämpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit nicht.