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Gemeinderat

Der Bauturbo stößt in Grafenau an seine Grenzen

Der Gemeinderat entscheidet über zwei Bauvorhaben in Dätzingen. Bei einer Dachgaube bleibt er hart, beim geplanten Mehrfamilienhaus fordert er Änderungen.
In diesem Teil von Dätzingen unweit der Straße nach Aidlingen soll auf einem unbebauten Grundstück ein Fünffamilien-Haus entstehen.

In diesem Teil von Dätzingen unweit der Straße nach Aidlingen soll auf einem unbebauten Grundstück ein Fünffamilien-Haus entstehen.

Bild: Bild: Richter

Grafenau. Der Bauturbo war erneut Thema in der Grafenauer Gemeinderatsitzung für zwei Bauvorhaben. Mit der neuen zeitlich begrenzten Baugesetzgebung hat der Gemeinderat bei Abweichungen von Bebauungsplänen oder Einordnung in die Umgebungsbebauung mehr Möglichkeiten zuzustimmen. Aber bei beiden Bauanfragen gab es in der Sitzung einmal eine Ablehnung und ein zweites Mal teilweise Zustimmung mit Veränderungsforderungen der Planung.

Der Bauturbo wurde im vergangenen Jahr im Gesetz verankert, um möglichst schnell und unkompliziert Wohnraum zu schaffen.
Im ersten Fall geht es um den Bau einer Dachgaube auf dem Kapellenberg in der Straße „Auf der Heide“. Der Bebauungsplan sieht für Dachgauben eine andere Dachneigung vor, als das im eingereichten Baugesuch beim Bestandsbau vorhanden ist. Die Verwaltung schlug deshalb vor, dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

Fünf Grad machen den Unterschied

Das Baugesuch wurde im Mai 2026 eingereicht mit einer normalen B freiungsentscheidung und im September im Rahmen des Bauturbos. Es soll eine Dachgaube auf einem Bestandsgebäude entstehen. Der Bebauungsplan sieht für Dachgauben eine Dachneigung von 25 Grad vor. Das Bestandsgebäude weist lediglich 20 Grad aus. Der Bauamtsleiter verwies auf die „im Bebauungsplan ganz klare Regelung“.

Mathias Wolff (Freie Wähler) kann den Wunsch des Bauherren nachvollziehen, verweist allerdings darauf, dass bei einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen werde.
Bürgermeister Thüringer verwies auf die typische Landhaussiedlung auf dem Kapellenberg.

Bruno Metzger (Freie Wähler) wollte wissen, ob bei einer baulichen Änderung der Dachneigung auf 25 Grad eine Genehmigung möglich wäre, was Bauamtsleiter Buck bejahte.
Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung schloss sich der Gemeinderat der Ablehnung der Einvernahme nach dem Vorschlag der Verwaltung an.

Gebäudehöhe und Tiefgarage

Komplizierter wurde es dann in einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und einer Tiefgarage in der Kernerstraße in Dätzingen. Die Tiefgarage soll vom Hambergweg angefahren werden. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere Straße“.
Die Bauvoranfrage ging bereits Anfang Juni 2022 bei der Gemeinde ein. Zum damaligen Zeitpunkt lehnte der Gemeinderat in seiner Sitzung Ende Juni 2022 die Bauvoranfrage wegen verschiedener Abweichungen vom Bebauungsplan ab. Die Bezugshöhe über das Straßenniveau und auch die Trauf- und Firsthöhen entsprechen nicht den Bebauungsplanvorgaben und überschreiten die zulässigen Maße deutlich. Für die Anzahl der fünf Wohneinheiten stellte der Gemeinderat eine Zustimmung in Aussicht, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden. Für die Baufensterüberschreitung stellte der Gemeinderat eine Zustimmung in Aussicht, wenn die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden. Auch die Tiefgarage überschreitet das Baufenster. Da mehr als die gesetzlichen geforderten Stellplätze darin ausgewiesen werden, wurde vom Gemeinderat eine reduzierte Planung der Tiefgarage gefordert.

Entsprechend der Stellungnahme des Gemeinderats lehnte das Landratsamt die Bauvoranfrage im August 2023 ab. Der Bauherr legte Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist. Nach Einführung des Bauturbos reichte das Regierungspräsidium die Unterlagen über das Landratsamt an die Gemeinde zurück. Dort soll geprüft werden, ob der Bauvoranfrage nach der neuen gesetzlichen Regelung entsprochen werden kann.

Über eine Stunde diskutierte der Gemeinderat über die Bauvoranfrage. Bauamtsleiter Buck verwies darauf, dass der Bebauungsplan aus den 80er-Jahren stammt.
Auch jetzt waren nicht alle Bedenken ausgeräumt. Eine Zustimmung könnte erfolgen, wenn die First- und Traufhöhe um 50 Zentimeter abgesenkt, die Tiefgarage auf das notwendige Maß reduziert wird und die Dachüberstände innerhalb des Baufensters bleiben. So erfolgte der Beschluss bei Enthaltung von Andreas Geiger (CDU).