

Kreis Böblingen. Wer im Landkreis Böblingen in ein Restaurant geht oder sich bei einem Imbiss ein Essen für unterwegs mitnimmt oder auch verpacke Nahrung in Märkten kauft, kann beruhigt sein, dass die Lebensmittel sicher sind. Unbedenklich Speisen und andere Lebensmittel zu verzehren ist aber nicht überall selbstverständlich, wie offizielle Zahlen zeigen: Mehrere hundert Millionen Menschen erkranken jedes Jahr weltweit durch den Verzehr von verdorbenem Essen oder mangelnder Hygiene an Erregern wie Salmonellen, Campylobacter, Noroviren. Deshalb ist eine zuverlässige, amtliche Überwachung der Betriebe wichtig.
In Böblingen ist die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes zuständig, durch Kontrollen sicherzustellen, dass man jederzeit unbedenklich Lebensmittel kaufen kann. Kernaufgabe ist der vorbeugende Verbraucherschutz. Zur Erfüllung dieser Aufgabe führt die Behörde unter anderem risikoorientierte Kontrollen und Probenahmen durch. Hierzu gehören sowohl planmäßige Routinekontrollen als auch Anlasskontrollen aufgrund von Beschwerden, bei denen auch Proben genommen werden.
In diesem Zuge führte das Landratsamt Böblingen – Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung – im ersten Halbjahr des Jahres 2025 insgesamt 1270 Kontrollen durch und erhob 789 Proben. Davon wurden 149 im Rahmen einer Nachkontrolle und 303 aufgrund eines Anlasses, wie etwa einer Beschwerde, durchgeführt.
Für die Beseitigung vorgefundener Mängel erließ die Lebensmittelüberwachung in 47 leichteren Fällen Anordnungen und in zwölf Fällen wurden Bußgeld für gröbere Verstöße verhängt. Bei zwei der Kontrollen konnten eklatante Hygienemängel festgestellt werden, die zur Einleitung von Strafverfahren führten.
Werden bei durchgeführten Kontrollen wiederholt oder erhebliche Verstöße festgestellt oder unzulässige Werte gemessen, müssen diese nach dem Gesetz unverzüglich durch die Behörde veröffentlicht werden. Dies war im ersten Halbjahr fünf Mal der Fall.
Veröffentlichungen werden landesweit auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz getätigt (www.verbraucherinfo-bw.de) und verbleiben für sechs Monate auf dieser Seite. Öffentliche Warnung hingegen können deutschlandweit auf der Plattform lebensmittelwarnung.de (www.lebensmittelwarnung.de) eingesehen werden.