

Kreis Böblingen. Ab sofort können die Bürger in Baden-Württemberg ihre Anliegen noch einfacher an den Landtag herantragen: Neben dem klassischen Weg per Post oder Fax gibt es nun auch die Möglichkeit, Petitionen online einzureichen. Darauf weist der Böblinger Landtagsabgeordnete Florian Wahl hin.
„Mit der Einführung der Online-Petition wird ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Bürgernähe gemacht. Die Menschen in Böblingen und in unseren Gemeinden im Kreis Böblingen können ihre Bitten und Beschwerden jetzt bequem von zu Hause aus an den Landtag richten – egal ob vom Schreibtisch, vom Smartphone oder unterwegs“, so Florian Wahl. „Gerade in einer Zeit, in der digitale Beteiligung immer wichtiger wird, stärkt das unser Parlament als echtes Bürgerparlament. Politik lebt davon, dass Menschen sich einmischen – mit der Online-Petition wird das jetzt noch einfacher.“
Das im Grundgesetz (Artikel 17) und in der Landesverfassung Baden-Württembergs (Artikel 2 und 35a) verbriefte Petitionsrecht ermöglicht es jeder und jedem – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter oder Wohnort –, sich mit einem Anliegen direkt an den Landtag zu wenden. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind zulässig, etwa wenn jemand nicht lesen oder schreiben kann.
Das Petitionsrecht ist ein zentrales demokratisches Instrument, das jedem Menschen zusteht. Es bedeutet, dass sich Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sich durch Entscheidungen von Ämtern oder Behörden benachteiligt fühlen oder wenn sie andere Anliegen haben, an den Landtag wenden können. Um diese Sorgen und Nöte kümmert sich der Petitionsausschuss des Landtags. Als Anwalt der Bittsteller klärt er die jeweiligen Sachverhalte und unterbreitet Lösungsvorschläge, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden.
Seit dem Jahr 2017 steht den Menschen in Baden-Württemberg zudem eine Bürgerbeauftragte zur Verfügung. Diese kann kontaktiert werden, solange noch keine formelle Petition eingereicht wurde. In vielen Fällen kann die Bürgerbeauftragte schon im Vorfeld unterstützen oder vermitteln – eine Petition ist dann möglicherweise gar nicht mehr notwendig.
Seit dem 1. Juli 2025 bietet der Landtag von Baden-Württemberg eine neue Form der Beteiligung an: öffentliche Online-Petitionen, die nicht nur eingereicht, sondern auch online mitgezeichnet werden können. Diese Petitionen werden auf der Website des Landtags veröffentlicht und stehen dort sechs Wochen lang zur Mitzeichnung bereit.
Erreicht eine Petition in dieser Frist mehr als 10.000 Mitzeichnungen, muss der Petitionsausschuss in der Regel innerhalb von sechs Monaten eine öffentliche Anhörung durchführen. Florian Wahl betont: „Diese Neuerung stärkt die Bürgerbeteiligung und sorgt für mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren. Es wird sichtbar, welche Themen vielen Menschen auf den Nägeln brennen – und der Landtag muss sich damit öffentlich auseinandersetzen.“
Die Online-Petition ersetzt dabei die bisher notwendige Unterschrift, sofern Urheberin oder Urheber sowie eine Postanschrift angegeben sind. Wer möchte, kann seine Petition selbstverständlich weiterhin auch klassisch auf dem Postweg oder per Fax einreichen.
Siehe im Netz unter beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/startseite oder auch www.florian-wahl.de